Die UN-Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der weltweit meist anerkannte Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen.
Deutschland hat die UN-KRK ratifiziert und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet.
Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.1980 i.d.F. vom 11.10.2018 zur „Menschenrechtsbildung in der Schule“ stellt diese ausdrücklich fest,
„(…) Die Thematisierung und Verwirklichung der Menschenrechte, und damit auch der Kinderrechte, ist Teil einer nachhaltigen, umfassenden Unterrichts- und Schulent-wicklung. Dies ist Aufgabe aller Lehrer*innen sowie aller in Schulen tätigen Fachkräfte und ein wichtiger Gegenstand in der Zusammenarbeit von Schule und häuslichem Umfeld(…)“.
Weiterführende Informationen zur UN-KRK
National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Deutsches Institut für Menschenrechte
Child Rights Information Network
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
Forum Menschenrechte — Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen


